Energiesicherungsverordnungen des Bundes

Das Bundeskabinett hat die Kurzfristenergiesicherungsverordnung (EnSikuV) sowie die Mittelfristenergiesicherungsverordnung (EnSimiV) beschlossen. Die Verordnungen regeln konkrete Maßnahmen zum Einsparen von Gas und Strom.

Die Kurzfristenergiesicherungsverordnung (EnSikuV) regelt Maßnahmen zur Einsparung im Gebäudebereich während der Heizperiode und ist am 01.09.2022 in Kraft getreten und wird voraussichtlich bis 28.02.2023 gelten. Neben Vorgaben für Privathaushalte und öffentliche Gebäude enthält die Verordnung auch Vorgaben für Unternehmen, beispielsweise:

  • Informationspflicht über Preissteigerungen für Versorger und Eigentümer von Wohngebäuden
  • Verbot des dauerhaften Offenhaltens von Ladentüren und Eingangssystemen in Geschäftsräumen des Einzelhandels
  • Verbot des Betriebs beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr
  • Absenkung der Mindesttemperaturen für Arbeitsstätten

Die Mittelfristenergiesicherungsverordnung (EnSimiV) bedarf der Zustimmung des Bundesrats, weshalb diese erst zum 01.10.2022 für einen Zeitraum von zwei Jahren in Kraft treten wird. Diese Verordnung umfasst Vorgaben zur Energieeffizienz von Heizungsanlagen und zur Umsetzung von Energieeffizenzmaßnahmen für Privathaushalte sowie Unternehmen, beispielsweise:

  • Pflicht zur jährlichen Heizungsprüfung
  • Pflicht zum hydraulischen Abgleich in öffentlichen Gebäuden und in Privathäusern
  • Pflicht zum Austausch ineffizienter, ungesteuerter Heizungspumpen
  • Pflicht für Unternehmer, alle wirtschaftlich durchführbaren Energieeffizienzmaßnahmen spätestens innerhalb eines Jahres umzusetzen

 

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